Um als niedergelassener Psychotherapeut oder Psychotherapeutin eine von der DRV zugelassene Tele-Rehabilitation in der Praxis anbieten zu können, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, die den Qualitätsanspruch der Deutschen Rentenversicherung unterstreicht.
Prüfen Sie hier die Voraussetzungen der Deutschen Rentenversicherung, um DE-RENA beantragen zu können:
Sie sind … | Sie verfügen über … | Sie können … | Noch nicht approbierte Therapeuten können zugelassen werden wenn … |
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… auf psyrena.de registrierter Nachsorgetherapeut oder Nachsorgetherapeutin. | … Rehabilitationserfahrungen (vorwiegend im psychosomatischen Bereich) oder … | … Gruppenerfahrung oder … | … eine eindeutige Anbindung an eine Rehabilitationseinrichtung (Beschäftigungsverhältnis als angestellter Arzt/Psychologe oder Psychotherapeut in Ausbildung) besteht, |
Wenn Sie noch nicht auf psyrena.de registriert sind, können Sie sich hier kostenlos registrieren. | … rehabilitative und sozialmedizinische Kenntnisse durch entsprechende Fortbildungen/Schulungen. | … die Zulassung zur Durchführung von Gruppentherapie nachzuweisen. | … die psychotherapeutische Weiterbildung bis nach der Zwischenprüfung gediehen ist und … |
(Entsprechende Fortbildungsangebote werden von der Deutschen Rentenversicherung vorgehalten) | (Die Bescheinigung erfolgt durch die im Rahmen von Arbeitszeugnissen oder Bescheinigungen aus der Psychotherapieausbildung) | … eine engmaschige Supervision durch Psychotherapeuten erfolgt. Die Zulassung kann in diesem Fall durch den Rentenversicherungsträger befristet und einrichtungs-gebunden ausgesprochen werden. | |
![]() | (Die Therapeuten müssen namentlich benannt werden. Es wird empfohlen, ein Supervisions-Konzept vorzulegen) |