Um als niedergelassener Psychotherapeut oder Psychotherapeutin eine von der DRV zugelassene Tele-Rehabilitation in der Praxis anbieten zu können, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, die den Qualitätsanspruch der Deutschen Rentenversicherung unterstreicht.

Prüfen Sie hier die Voraussetzungen der Deutschen Rentenversicherung, um DE-RENA beantragen zu können:

Sie sind …Sie verfügen über …Sie können …Noch nicht approbierte Therapeuten können zugelassen werden wenn …
… auf psyrena.de registrierter Nachsorgetherapeut oder Nachsorgetherapeutin.… Rehabilitationserfahrungen (vorwiegend im psychosomatischen Bereich) oder …… Gruppenerfahrung
oder …
… eine eindeutige Anbindung an eine Rehabilitationseinrichtung (Beschäftigungsverhältnis als angestellter Arzt/Psychologe oder Psychotherapeut in Ausbildung) besteht,
Wenn Sie noch nicht auf psyrena.de registriert sind, können Sie sich hier kostenlos registrieren.… rehabilitative und sozialmedizinische Kenntnisse durch entsprechende Fortbildungen/Schulungen.… die Zulassung zur Durchführung von Gruppentherapie nachzuweisen.… die psychotherapeutische Weiterbildung bis nach der Zwischenprüfung gediehen ist und …
(Entsprechende Fortbildungsangebote werden von der Deutschen Rentenversicherung vorgehalten)(Die Bescheinigung erfolgt durch die im Rahmen von Arbeitszeugnissen oder Bescheinigungen aus der Psychotherapieausbildung)… eine engmaschige Supervision durch Psychotherapeuten erfolgt.

Die Zulassung kann in diesem Fall durch den Rentenversicherungsträger befristet und einrichtungs-gebunden ausgesprochen werden.
Eine kassenärztliche Zulassung der Psychotherapeuten ist nicht erforderlich!(Die Therapeuten müssen namentlich benannt werden. Es wird empfohlen, ein Supervisions-Konzept vorzulegen)